Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Gastaufnahme
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Carl.22 zustande kommenden Gastaufnahme- bzw. Beherbergungsvertrags. Sie regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Carl.22. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
§ 1 Stellung der Tourismusorganisation bzw. des Buchungsvermittlers (TI)
Falls nicht anderweitige Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, hat die TI lediglich die Stellung eines Vermittlers. Daraus folgt, dass die TI weder für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen noch für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der von Carl.22 zu erbringenden Leistungen haftet. Hiervon bleibt eine etwaige Haftung der TI aus dem Vermittlungsvertrag unberührt.Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei denen Buchungsgrundlage das von der TI herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage entsprechender Angebote im Internet die dortigen Beschreibungen.Carl.22 ist dazu berechtigt, mit dem Gast im Einzelfall andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren bzw. individuelle und abweichende Vereinbarungen von diesen Gastaufnahmebedingungen zu treffen. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten nicht für Verträge über Pauschalangebote oder sonstige Angebote des Gastgebers oder der TI.
§ 2 Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Mit der Buchung bietet der Gast Carl.22 den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Der Buchung kann eine unverbindliche Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit vorausgehen. Die Buchung kann auf allen Buchungswegen erfolgen, die von Carl.22 angeboten werden. Die Buchung des Gastes kann also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Falls die Buchung des Gastes elektronisch erfolgt, wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers zustande oder wenn die Unterkunft dem Gast kurzfristig bereitgestellt wird. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Auch Bestätigungen, die mündlich und telefonisch erfolgen, sind sowohl für den Gast als auch Carl.22 rechtlich verbindlich.Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle Personen, welche in der Buchung mit aufgeführt werden, und für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Letzteres gilt nur dann, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.Im Regelfall wird dem Gast von Carl.22 (oder in dessen Vertretung von der TI) bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Bei solchen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages allerdings nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung abhängig. Falls Carl.22 auf entsprechende Anfrage des Gastes keine verbindliche Buchungsbestätigung vornimmt, sondern dem Gast seinerseits ein verbindliches Angebot unterbreitet, so kommt der Vertrag rechtsverbindlich erst dann zustande, wenn Carl.22 die Annahmeerklärung des Gastes ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb einer von Carl.22 hierfür gegebenenfalls im Angebot angegebenen Form und Frist zugeht.Der Gast bietet Carl.22, vertreten durch die TI oder den Onlinevermittler als Vermittler, auf mündlichem, schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Wege oder per Telefax oder E-Mail den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Mit der Buchungsbestätigung der TI, die diese als Vertreter des Gastgebers abgibt, kommt der Gastaufnahmevertrag zustande.
§ 3 Leistungen und Preise
Die Leistungen, die von Carl.22 geschuldet werden, ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Katalog. Bei den Preisen, die im Katalog angegeben werden, handelt es sich um Endpreise. Sie beinhalten auch, soweit zwischen Carl.22 und Gast nichts anderes vereinbart ist, alle Nebenkosten. Etwas anderes gilt für die Tourismusförderabgabe der Stadt Eisenach sowie die Entgelte für Leistungen, bei denen in der Buchungsgrundlage bzw. dem Katalog eine verbrauchsabhängige Abrechnung angegeben oder gesondert vereinbart ist (z. B. Extras) sowie für Wahl- oder sonstige Zusatzleistungen. Diese können gesondert anfallen und ausgewiesen werden. Falls sich Carl.22 und Gast ausdrücklich über eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen geeinigt haben (z.B. Bettwäsche, Endreinigung), deren Inanspruchnahme dem Gast freigestellt sind, dann sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 4 Anzahlung, Kaution und Bezahlung
Vereinbaren die Vertragsparteien eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises, so hat der Gast diese Anzahlung bei Vertragsschluss zu zahlen. Der Restbetrag (Gesamtpreis abzüglich Anzahlung) muss bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn Carl.22 eingegangen sein. Sollten besondere Tarife andere Zahlungsbedingungen vorsehen, so wird bei der Buchung darauf hingewiesen und es gelten dann jeweils die ausgewiesenen Konditionen. Carl.22 und Gast können eine Kaution in Höhe von 500 Euro als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vereinbaren. Diese ist unbar (sofern vereinbart) bei Übergabe des Schlüssels zu leisten. Die Kaution ist nicht verzinslich. Nach ordnungsgemäßer Übergabe des Appartements zahlt Carl.22 die Kaution am Ende des Mietaufenthaltes an den Gast zurück. Wenn die An- oder Restzahlung nicht rechtzeitig bei Carl.22 eingehen, behält sich der Carl.22 vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten In diesem Fall ist der Gast zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Der Gast kann mit Rücktrittskosten entsprechend des § 7 belastet werden.
§ 5 Mietzeitraum, An- und Abreise
Carl.22 stellt dem Gast das Mietobjekt am Anreisetag ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Die Ankunftszeit ist zwingend mit Carl.22 abzustimmen. Anreisen nach 20 Uhr sind ebenfalls abzustimmen. Falls diese Mitteilung unterbleibt, behält sich der Carl.22 vor, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin sowie bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 10 Uhr anderweitig zu belegen. Der Gast hat das Mietobjekt Carl.22 am Tag der Abreise bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in zu übergeben. Der Gast muss vor der Abreise das Geschirr in den dafür vorgesehenen Geschirrspüler stellen bzw. spülen und jeglichen Abfall in die Papierkörbe und Mülleimer ablegen.
§ 6 Inventarliste und Pflichten des Gastes
Unmittelbar nach seiner Ankunft soll der Gast die Ferienwohnung / das Ferienhaus anhand der im Mietobjekt befindlichen Inventarliste auf Vollständigkeit sowie auf Gebrauchsfähigkeit überprüfen. Der Gast verpflichtet sich, spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Carl.22 (oder der von dem Carl.22 benannten Kontaktperson) etwaige Fehlbestände und eventuell festgestellte Mängel mitzuteilen.Der Gast hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Gast schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigt, ist er Carl.22 gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nur dann, wenn und insoweit es sich um eine schuldhafte Verursachung von Seiten des Gastes, seiner Begleitpersonen oder Besucher handelt.Der Gast ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen entstehende Schäden - soweit er sie nicht selbst beseitigen muss - unverzüglich dem Carl.22 anzuzeigen. Falls der Gast Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Gast hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.Der Gast verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Gast dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, so muss der Gast selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Der Gast muss die maximale Belegungszahl einhalten. Falls der Gast diese Bestimmung nicht beachtet und die in diesem Vertrag vereinbarte maximale Belegungszahl überschreitet, so kann der Carl.22 dem Gast gegenüber die außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. In diesem Fall kann der Gast mit Rücktrittskosten entsprechend des § 7 belastet werden.Die Gäste müssen gegenseitig und aufeinander Rücksicht nehmen. Sie müssen insbesondere störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, unterlassen. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist den Gästen das Musizieren untersagt. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die Apartments sind Nichtraucherappartements. Jegliche Feststellung von Missachtung wird mit einer gesonderten Reinigungsgebühr von 400 Euro berechnet. Falls die gemietete Unterkunft einen Mangel aufweist, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, muss der Gast dem Carl.22 oder dessen Beauftragten diesen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Das ermöglicht es dem Carl.22, den oder die Mängel zu beseitigen. Für den Fall, dass der Gast diese Mitteilung unterlässt, hat er keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen.
§ 7 Rücktritt durch den Gast
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet sowohl Carl.22 als auch den Gast dazu, den Vertrag zu erfüllen. Das gilt unabhängig davon, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gast kann nicht einseitig kostenfrei von einer rechtsverbindlichen Buchung zurücktreten. Falls der Gast dennoch vor Beginn der Mietzeit gegenüber dem Vermieter vom Gastaufnahmevertrag zurücktritt, muss er (unabhängig von dem Zeitpunkt und von dem Grund des Rücktritts) den vereinbarten oder betriebsüblichen Aufenthaltspreis einschließlich des Verpflegungsanteils sowie der Entgelte für Zusatzleistungen an Carl.22 zahlen. Carl.22 muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und eine anderweitige Belegung auf den Erfüllungsanspruch gegenüber dem Gast anrechnen lassen. Für den Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung bei Carl.22. Im Falle des Rücktritts vom Gastaufnahmevertrag hat der Gast pauschalen Ersatz für die beim Carl.22 bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20% (mindestens jedoch 50 Euro), Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%, danach und bei Nichterscheinen: 100% (bzw. 90 %, wenn Übernachtung, mit Frühstück gebucht worden war)Der Gast ist berechtigt, gegenüber Carl.22 nachzuweisen, dass bei Carl.22 kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Tritt der Gast vom Gastaufnahmevertrag zurück, so kann er einen Ersatzgast Carl.22 anbieten, der bereit ist, an seiner Stelle in das zwischen Gast und Carl.22 bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Carl.22 muss dies nicht akzeptieren und kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Ersatzmieters bestehen Sofern ein Dritter in den Gastaufnahmevertrag eintritt, so haften er und der bisherige Gast Carl.22 als Gesamtschuldner für den Mietpreis. Sie haften Carl.22 gegenüber auch für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.Sollte der Gast keinen Ersatzgast benennen, so kann auch der Carl.22 für Ersatz sorgen. Eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft hat der Carl.22 nach Treu und Glauben anderweitig zu vermieten. In diesem Fall verringern sich die durch den Vertragsrücktritt entstanden Kosten, weil sich Carl.22 das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen muss.Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Gast empfohlen.
§ 8 Kündigungsrecht
Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB sind beide Vertragsparteien dazu berechtigt, den Mietvertrag fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 9 Kündigungsrecht des Gastgebers
Für Carl.22 liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei einem vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjekts durch den Gast (erhebliche Vertragsverletzung) sowie bei einer erheblichen Missachtung der Hausordnung durch den Gast vor. Dies berechtigt Carl.22 nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn sich der Mieter in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält Carl.22 den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
§ 10 Kündigungsrecht des Gastes
Für den Gast handelt es sich insbesondere dann um einen wichtigen Grund, wenn Carl.22 dem Gast nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Appartements gewährt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
§11 Haftung
Carl.22 haftet dem Gast gegenüber dafür, dass die Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss Carl.22 die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen und das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßen Zustand erhalten. Falls der Gast bei Abschluss dieses Vertrages von Mängeln Kenntnis hatte, stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a BGB nicht zu, es sei denn er hat sich seine Rechte bei Annahme des Vertrages vorbehalten. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhanden Sachmängel (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen.Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastgebers beruht. Dem steht es gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht. Für von dem Gast eingebrachte Sachen haftet der Carl.22 nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB).Carl.22 haftet nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen stehen, welche als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sport-veranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und welche auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
§ 12 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- oder WiFi- Nutzung
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den WLAN Zugang zu starten. Der Gast stellt Carl.22 von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er Carl.22 auf diesen Umstand hin.
§ 13 Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen darf der Gast nur dann in der Unterkunft halten oder zeitweilig verwahren, falls ihm dies durch Carl.22 ausdrücklich erlaubt wurde. Die Erlaubnis gilt jedoch nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, falls Unzuträglichkeiten eintreten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet der Gast für alle Schäden, die durch die Tierhaltung entstehen.
§14 Verjährung
Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Gastes und des Gastgebers gelten die einschlägigen Normen des BGB.§15 Rechtswahl und Gerichtsstand. Es findet deutsches Recht Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls der Gast seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom-I-Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen Carl.22 ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes, in Eisenach.Für Klagen des Gastgebers gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, dass ist Eisenach.